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Kommentar zu Koalitionsbeschluessen

Westfälische Rundschau: Kommentar zu Koalitionsbeschlüssen

Solche Erfolge sollte sich die SPD nicht zu oft leisten. Sie würde sich davon nicht erholen. Die Union und ihre Kanzlerin haben die Koalitionsbeschlüsse geprägt. Ihre Familienministerin kann sich mit dem Ausbau der Kinderkrippen profilieren. Ursula von der Leyen spannte die SPD für ihre Ziele ein, und sie wird den Kompromiss überstrahlen.

Die SPD und ihr Vize-Kanzler Franz Müntefering wurden beim Mindestlohn hingegen vertröstet. Sie wurden von einer Kanzlerin zum Narren gehalten, die das Problem nicht lösen, sondern loswerden will. Das ist keine Führungsschwäche. Das ist vielmehr taktische Raffinesse.

Merkel tritt jovial auf, sorgt aber zugleich für die nächste Wahl vor, in dem sie der SPD Erfolge verbaut, ihre Anliegen zerredet, ihre Führungsleute vorführt. Sie macht es nicht selbst. Sie lässt aber so viel durchgehen, dass Methode vermutet werden darf, wenn Wirtschaftsminister Glos mit der Erbschaftssteuer ein Gerechtigkeitsthema kleinredet; ein Innenminister den Partner aufs Blut reizt; wenn der Vize-Kanzler sich Forderungen erwehren muss, ALG II zu kürzen, gleichzeitig beim Mindestlohn vertröstet wird.

Die Misere hat einen Namen: Franz Müntefering. Er hat die Rente mit 67 durchgesetzt, sich bei Gewerkschaftern unbeliebt gemacht und der Linkspartei in die Hände gespielt. Nun muss er erfahren, dass Merkel beim Mindestlohn ihre Klientel - die Verbände - bedient und sich taktisch verhält. Die Rente mit 67 ist konkret, der Mindestlohn hingegen nur ein Versprechen. Die SPD hat den Eindruck: Sie sitzt im Maschinenraum, die CDU aber auf dem Sonnendeck.

Müntefering muss sich unfair behandelt fühlen. Wenn die fünf Wochen ungenutzt bleiben und er am 18. Juni nichts zu bestellen hat, wird der Vize-Kanzler die Flucht nach vorn antreten müssen. Entweder tritt er zurück, oder er tritt nach.

Bundesrat stimmt Rente mit 67 zu

Die schrittweise Erhöhung des Rentenalters ist beschlossene Sache: Der Bundesrat stimmte dem Gesetz zur Rente mit 67 zu. Danach wird ab dem Jahr 2012 die Lebensarbeitszeit stufenweise verlängert, bis sie 2029 bei 67 Jahren statt wie bisher bei 65 Jahren liegt.

Rentner

Wer früher in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen. Ausnahmen gibt es für Arbeitnehmer, die 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Vor 1947 Geborene sind nicht von den Veränderungen betroffen. (Foto: Michael Kappeler)

Der Bundestag hatte das Gesetz am 9. März beschlossen. Es soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Parallel stimmte der Bundesrat auch der Initiative 50plus zu, die die Chancen von Älteren am Arbeitsmarkt verbessern soll.

Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) warb erneut dafür, ältere Menschen besser in das Berufsleben einzubinden. “Ältere sind kein altes Eisen, die können was”, sagte er in der Länderkammer. Ziel müsse es sein, dass bis zum Jahr 2010 mindestens 55 Prozent der über 55-Jährigen erwerbstätig seien, sagte er. In der EU ist bislang nur eine Zielmarke von über 50 Prozent vereinbart. “Wir müssen uns anspruchsvolle Ziele setzen”, sagte Müntefering. Er forderte Arbeitgeber und Gewerkschaften auf, beim Erreichen dieser Ziele mitzuhelfen. (AFP)

Sozialausschuss bereitet Weg fuer Rente mit 67

Die geplante Rente mit 67 hat eine weitere parlamentarische Hürde genommen. Der Bundestags-Sozialausschuss stimmte am Mittwoch dem entsprechenden Gesetzentwurf mit den Stimmen von Union und SPD gegen das Votum der Oppositionsfraktionen zu, wie die Parlamentspressestelle mitteilte.

Der Entwurf zur Rente mit 67 sieht die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters im Zeitraum 2012 bis 2029 vor. Wer 45 Beitragsjahre aufweist, kann aber weiter ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen. Die Union bezeichnete dies im Ausschuss als “Akt der Gerechtigkeit”. FDP, Grüne und die Links-Fraktion erhoben gegen diese Regelung verfassungspolitische und europapolitische Bedenken. (ddp)

Rente mit 67 - Ziel verfehlt

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Zur Rente mit 67 erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und rentenpolitische Sprecherin:

Die Anhörung des Deutschen Bundestages hat es gezeigt: Kein Sachverständiger befürwortet die Einführung einer neuen abschlagfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. Sie haben Zweifel, ob eine solche Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden kann.

Das Gesetz verstößt gegen die Teilhabeäquivalenz im Rentenrecht. Wer ab 20 Jahren Versicherungsbeiträge entrichtet, kann mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen, wer ab 22 Jahren ins Berufsleben eintritt und die gleichen Rentenanwartschaften erworben hat, kann erst mit 67 in Rente gehen oder muss Abschläge hinnehmen. Aber unabhängig davon: Eigentlich ging es der Regierung mal darum, Beschäftigte in besonders belastenden Berufen zu schützen, weil sie es schwerer haben, bis zum 67. Lebensjahr zu arbeiten. Diese Beschäftigten haben aber von der neuen Rente nichts. Dachdecker etwa gehen heute im Durchschnitt mit 50 Jahren in Rente. Auch Frauen werden viel seltener als Männer eine solche Rente beantragen können. Zahlen für die neue Rente müssen aber auch sie.

Die Regierung betreibt Besitzstandswahrung und belohnt jene, die bereits besser gestellt sind: Wer hat, dem wird gegeben. Diejenigen, die am meisten Schutz gegen Verarmung im Alter bräuchten, werden benachteiligt. Wir fordern aus diesem Grund, dass die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente bei 63 Jahren belassen und nicht angehoben wird. Das befürwortet auch die Deutsche Rentenversicherung.

Die Anhörung hat auch gezeigt, dass sehr viel mehr für die Gesundheitsförderung und Weiterbildung in den Betrieben getan werden muss, wenn Ältere bessere Beschäftigungschancen haben sollen.

Diskussion um Rente mit 67

Neues Deutschland: zur Diskussion um Rente mit 67

Man hat sich schon daran gewöhnt, dass die Politik eine Sozialreform nach geraumer Zeit erneut reformiert. Bei Michael Glos gilt aber sogar das Prinzip: Vor der Reform ist vor der nächsten Reform. Die geplante Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre reicht dem Wirtschaftsminister noch nicht. Er möchte später nachlegen.

Äußerungen dieser Art tragen zur allgemeinen Verunsicherung der Bevölkerung in Sachen Rente bei. Viele fragen sich besorgt, was sie eines Tages im Alter an Einkünften beziehen werden. Alle paar Jahre werden Versicherungsleistungen gekürzt - so war es unter Kohl und unter Rot-Grün, und so praktiziert es auch die Große Koalition. Obwohl das Gesetz zur Rente mit 67 von einer breiten Mehrheit der Betroffenen abgelehnt und von Experten kritisiert wird - es soll auch gegen Proteste aus den Gewerkschaften durchgezogen werden. Beratungsresistent hat man sich ja schon bei der Gesundheitsreform gezeigt.

Dabei liegen die Probleme auf der Hand: Wenn man das Rentenalter anhebt, müssen die Leute länger arbeiten können. In Deutschland finden aber schon 50-Jährige keinen Job. Es geht eben nur darum, die Renten zu kürzen, um den Unternehmen günstige Lohnnebenkosten zu bescheren. Und da die Arbeitsmarktmisere auf lange Sicht anhalten wird, bleiben auch die Rentenfinanzen angespannt. So wird man sich denn eines Tages an den Vorschlag von Michael Glos erinnern …

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