LVZ: Union signalisiert Müntefering bei Mindestlohn ein letztes Kompromissangebot für den Koalitionsausschuss am 18. Juni
Im Koalitionsstreit um eine Verständigung beim Thema Mindestlohn plant die Union ihrem Koalitionspartner und federführenden Vizekanzler, Bundesarbeitsminister Franz Müntefering, ein “letztes Kompromisspaket” vorzulegen. Nach einem Bericht der “Leipziger Volkszeitung” (Dienstag-Ausgabe) soll im Rahmen des Entsendegesetzes entsprechend des Wunsches von Müntefering die Zahl der Branchen nicht nur deutlich ausgeweitet werden. Lohnvereinbarungen durch den Tarifausschluss sollen zudem, bei einer eventuellen Blockade durch die Seite der Arbeitgeber, auf dem Verordnungsweg für allgemeingültig erklärt werden. Für diese Verständigung wäre, laut Unionsvorschlag, ein Übereinkommen zwischen Arbeits- und Wirtschaftsministerium notwendig.
Dieser Vorschlag soll der SPD-Spitze auf der nächsten Sitzung des Koalitionsausschusses am 18. Juni unterbreitet werden, wurde der Zeitung von zuständiger Seite der Union bestätigt. “Das war es dann aber, mehr gibt es nicht”, wurde zugleich betont. “Ein weiteres Entgegenkommen” könnte der SPD-Vizekanzler auch nicht von der Bundeskanzlerin erwarten, hieß es ergänzend. Aus SPD-Kreisen war in diesem Zusammenhang zu erfahren, dass dieses ein “durchaus interessantes Angebot” sein könnte. Das ändere aber nichts daran, dass “zusätzlich” ein “Mindest-Auffanglohn” den Entlohnungsfall nach unten verhindern müsse.
In einer internen Stellungnahme von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) zu “aktuellen Aspekten der Mindestlohn-Diskussion” an die Unionsspitze, die der Zeitung vorliegt, wird erneut auf die schädliche Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung eines generellen Mindestlohns verwiesen. “Bei einem Mindestlohn von 7,50 EUR gehen rund 621 000 Arbeitsplätze in Deutschland verloren”, stellte das Glos-Ministerium angesichts der entsprechenden Gewerkschaftsforderung fest. “Davon wäre der Osten sehr viel stärker betroffen als der Westen (Ost: 6,4 Prozent, West: 3,0 Prozent).” Leidtragende wären insbesondere Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose, die beim Einstieg in den Arbeitsmarkt zunächst nur niedrige Löhne erhielten. Gegen festgesetzte Mindestlöhne spräche in jedem Fall auch das “hohe Gut” der Tarifautonomie, so Glos, das in keinem Land Europas von der Verfassung derart stark geschützt werde wie in Deutschland. “Tarifautonomie ist aber auch die Freiheit, nicht an Tarifverträge gebunden zu sein und im Dialog passgenaue Lösungen für jeden einzelnen Betrieb finden zu können.” Deshalb seien Mindestlöhne “verfassungsrechtlich hoch problematisch”, so der Vermerk aus dem Hause Glos.
Zudem lägen dem Ministerium aktuelle Studien vor, die davon ausgingen, “dass die Schattenwirtschaft bei einem Mindestlohn von 7,50 EUR um bis zu 25 Milliarden EUR wachsen könnte”. Im Übrigen würden Mindestlöhne “eine gigantische Kontrollbürokratie” notwendig machen, warnte Glos. “Der Einsatz von gegenwärtig rund 7 000 Fahndern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kostet 500 Millionen EUR im Jahr. Bei einer Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf die von Bundesminister Müntefering genannten zehn weiteren Branchen würden die Kosten auf bis zu 3 Milliarden EUR steigen.” (Leipziger Volkszeitung)
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