Mindestloehne nuetzen Beschaeftigten und Arbeitgebern

14. Mai 2007 | Von Politics | Kategorie: News


Anlässlich der kürzlich von der BDA vorgestellten Arbeitgeberposition zum Mindestlohn sagte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer in Berlin:

“Auch durch Wiederholung wird das Argument der Arbeitgeberseite nicht besser: Es ist längst widerlegt, dass Mindestlöhne Arbeitsplätze vernichten. Das zeigt auch ein Blick ins europäische Ausland wie Großbritannien, wo es seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sogar zum Beschäftigungsaufbau gekommen ist. Die Befürchtung, dass kleine Dienstleister typischer Dumpinglohnbranchen wie etwa Friseure ihr Unternehmen nach Osteuropa verlagern könnten, ist einfach absurd.

Die Gewerkschaften vertreten den Grundsatz: Von der Arbeit muss man leben können! Es ist nicht hinnehmbar, dass über eine halbe Million Menschen in Deutschland trotz Vollzeiterwerbsarbeit auf Hartz IV angewiesen sind. Die Unternehmen bedienen sich billig der Ware Arbeitskraft und verweisen die Beschäftigten in einem Atemzug zum “Aufstocken” der Hungerlöhne an den Staat - ein Skandal! Damit werden Gewinne privatisiert und Verluste der Allgemeinheit übertragen. Auch das ist eine ökonomisch völlig unangebrachte Form des Kombilohns.

Für den DGB haben Mindestlöhne auf tarifvertraglicher Basis Vorrang. Durch die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes können die Tarifparteien autonom Mindestlöhne festlegen. Doch es wird immer schwieriger, überhaupt Tarifverträge oder Vereinbarungen für angemessene Löhne abzuschließen. In Ostdeutschland etwa sind 77 Prozent der Betriebe ohne Tarifbindung.

Um für existenzsichernde Löhne zu sorgen und die sozialen Sicherungssysteme vor dem Ausbluten zu bewahren, muss der Niedriglohnsektor zurückgedrängt werden. Billiglöhne von heute bedeuten für die Betroffenen zudem geringes Arbeitslosengeld und Minirenten von morgen.

Der DGB teilt die Auffassung der BDA, dass die Festschreibung der Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit in eine Sackgasse führt, allerdings aus anderem Grund. Wir sagen: Die sogenannte Sittenwidrigkeit als unterste Grenze bedeutet vielerorts die Zementierung der Armutslöhne: 30 Prozent unter orts- oder tarifüblichem Lohn bedeuten in weiten Teilen Ostdeutschlands Stundenentgelte von unter drei Euro! Um Minilöhne wirksam zu bekämpfen, brauchen wir tarifvertragliche Lösungen, die flankierend gesetzlich abgesichert werden. Kein Beschäftigter sollte weniger als 7,50 pro Stunde verdienen.

“Billigjobs” schwächen zudem die Binnennachfrage, die maßgeblich von der Massenkaufkraft unterer Einkommensbereiche abhängig ist. Insofern würden Mindestlöhne den Konkjunkturaufschwung dauerhaft stärken. Und das müsste auch im Interesse des BDA und seiner Unternehmen sein.”

Hintergrund Mindestlöhne

Der DGB fordert eine gesetzliche Regelung, die ein branchenbezogenes Mindestentgelt auf der Grundlage von Tarifverträgen ermöglicht. Das jeweilige unterste Tarifentgelt ist dafür die Grundlage und unterste Grenze, die einen vom Gesetzgeber fixierten notwendigen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten darf. Sollten Tarifentgelte unterhalb dieses Niveaus liegen oder in der Branche keine Tarifverträge greifen, gilt der gesetzliche Mindestlohn als unterste Grenze. Als Einstieg dafür sind 7,50 Euro pro Stunde vorzuschreiben.

Zur Stärkung der Tarifautonomie und der Einführung gesetzlicher Mindestentgelte gehören mindestens:

• Erleichterte Voraussetzung zur Erteilung der Allgemeinverbindlicherklärung
• Die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Wirtschaftsbereiche
• Eine gesetzliche Regelung, die das unterste Tarifentgelt in der jeweiligen Branche als Mindestentgelt sichert
• Die Einführung eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns nicht unter 7,50 Euro/ Stunde.

In der Baubranche zum Beispiel haben sich die Tarifvertragsparteien auf einen branchenbezogenen Mindestlohn geeinigt. Diese Lösung wird seit 1996 praktiziert und hat sich bewährt. Sie hat dafür gesorgt, dass seitdem rund 250.000 heimische Baurarbeiter ihren Job nicht verloren haben, so die Aussage des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie von April 2005.

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