Gericht gewaehrt Ex-Terrorist Klar Hafterleichterung

24. April 2007 | Von Politics | Kategorie: News


Der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar bekommt Hafterleichterung. Wie das Landgericht Karlsruhe entschied, hat Klar Anspruch auf erste begleitete Freigänge, einen Sonderurlaub und offenen Vollzug ab Juli in Berlin.

RAF-Fahndungsplakat

Das Gericht entsprach damit einer Klage des 54-Jährigen, nachdem das Stuttgarter Justizministerium die üblichen Vollzugslockerungen als Vorbereitung auf eine Entlassung gestoppt hatte. Hintergrund war eine kapitalismuskritische Botschaft Klars an eine Konferenz. Das Ministerium hatte deshalb ein neues Gutachten zur Gefährlichkeit Klars in Auftrag gegeben, das für Ende August erwartet wird. (Foto: AFP)

Das Landgericht sieht in dem vorläufigen Stopp der Vollzugslockerung jedoch eine Verletzung der Rechte Klars. Das Gericht verwies darauf, dass von Klar dem ersten Gutachten zufolge kaum Gefahr ausgehe. Es sei deshalb vorgesehen gewesen, ihn ab Juli vom baden-württembergischen Bruchsal in den offenen Vollzug nach Berlin zu verlegen, wo er am Berliner Ensemble eine Ausbildung als Bühnenarbeiter beginnen könnte.

Bei einer Beratung über den weiteren Vollzugsplan im Februar sei Klars umstrittene Grußbotschaft an eine Rosa-Luxemburg-Konferenz bekannt und “Gegenstand einer Diskussion” gewesen. Ein negativer Einfluss auf die Prognose für Klar sei dabei aber nicht festgestellt worden. Gleichwohl habe das Justizministerium ein zweites kriminalprognostisches Gutachten in Auftrag gegeben und damit das Zustimmungsverfahren zur Vollzugslockerung vorläufig gestoppt. Laut Gericht hat das Ministerium allerdings keinerlei Umstände geltend gemacht, die ein Abweichen von der ursprünglichen Planung rechtfertigten. Dies gelte zumindest bis zum Vorliegen des neuen Gutachtens.

Klars Mindesthaftzeit endet nach 26 Jahren hinter Gittern im Januar 2009. Langjährig Inhaftierte werden in solchen Situationen mit speziellen Vollzugslockerungen auf das Leben in Freiheit vorbereitet. Um die Haftdauer Klars und dessen Gnadengesuch bei Bundespräsident Horst Köhler ist eine öffentliche Debatte entbrannt. Für die Begnadigung des Ex-Terroristen setzt sich inzwischen auch Michael Buback ein.

Grünen-Chefin Claudia Roth begrüßte die Entscheidung des Landgerichts: “Unser Rechtssystem basiert auf Reintegration und nicht auf Rachegelüsten.” Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sprach sich erneut gegen eine Begnadigung von Klar aus. Im Fernsehsender n-tv nannte er als Begründung unter anderem erneut, dass Klar nichts zur Aufklärung der RAF-Verbrechen beitrage. Er sehe nicht ein, weshalb er dann begnadigt werden sollte. (AFP)

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