Karlsruhe billigt vorerst Tornado-Einsatz in Afghanistan

30. März 2007 | Von Politics | Kategorie: News


Das Bundesverfassungsgericht hat den Tornado-Einsatz in Afghanistan vorerst gebilligt. Die Richter lehnten einen Eilantrag der Linksfraktion gegen die Entsendung der Aufklärungsflugzeuge ab.

tornado

Zur Begründung hieß es, die Kläger hätten nicht dargelegt, warum ihre Abgeordnetenrechte zusätzlich verletzt würden, wenn die Flugzeuge zunächst starten dürfen. Die Verfassungsrichter wiesen zudem die Klage des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler und des früheren Verteidigungsstaatssekretärs Willy Wimmer (CDU) gegen die Entsendung der Tornados endgültig ab. (Grafik: AFP)

Die Linksfraktion ist laut ihrer Klageschrift der Ansicht, dass der Einsatz der Tornado-Aufklärer im Rahmen eines UN-Mandats ohne eine gesetzliche Grundlage nicht vom NATO-Vertrag gedeckt ist. Zwar sei die Ausweitung von Einsätzen in dem neuen strategischen Konzept der NATO von 1999 vom Bundesverfassungsgericht im November 2001 noch gebilligt worden, weil das Konzept einen regionalen Bezug für Einsätze zur euro-atlantischen Region verlangte. Seither sei der Vertrag aber maßgeblich weiterentwickelt worden. Er sehe nun weltweit Einsätze von Krisenreaktionskräften vor, die in keinem Zusammenhang mit der euro-atlantischen Region stünden. Eine grundsätzliche Entscheidung über die Klage trifft das Bundesverfassungsgericht erst später. Die mündliche Verhandlung dazu findet am 18. April statt.

Der von den Verfassungshütern geforderte regionale Bezug sei “nur noch Rhetorik”, argumentieren die Kläger. Die NATO sei damit zu einem “globalen Sicherheitsdienstleister” geworden. Solch eine Veränderung des NATO-Vertrags dürfe nur auf gesetzlicher Grundlage und unter Mitwirkung des Bundestags zustande kommen. Die Kläger sind zudem der Ansicht, dass die militärische Kooperation von NATO-Verbänden in Afghanistan unter UN-Mandat mit den US-Truppen der Operation “Enduring Freedom” das Völkerrecht verletzt.

Das Gericht erklärte die Klage Gauweilters und Wimmers als unzulässig, da einzelne Abgeordnete nicht befugt seien, Rechte des Bundestages geltend zu machen. Die Verletzung eigener Rechte hätten die beiden Unionspolitiker jedoch nicht dargetan.

Insgesamt sechs Tornado-Aufklärungsmaschinen sollen ab der kommenden Woche nach Afghanistan entsandt werden. Die Verlegung der Flugzeuge soll am Montag beginnen. Am 9. April sollen sie Flugzeuge das Aufklärungsgeschwaders 51 “Immelmann” dann unter das Kommando der NATO gestellt werden. (AFP)

Tags: , , ,

Weitere Politik News

Schreibe einen Kommentar