Kunstfreiheit ist kein Grundrecht zweiter Klasse
22. März 2007 | Von Politics | Kategorie: FDPIm Zusammenhang mit der Berufungsverhandlung des Oberlandesgerichts Hamburg zur Untersagung der Ausstrahlung des Contergan-Fernsehfilmes “Eine einzige Tablette”, erklären der Vorsitzende des Kultur- und Medienausschusses des Deutschen Bundestages Hans-Joachim OTTO und der kultur- und medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Christoph WAITZ:
Wir sind besorgt über die aktuelle Tendenz zur Einschränkung der Kunstfreiheit im Verhältnis zu möglicherweise betroffenen Persönlichkeitsrechten. Die Kunstfreiheit ist kein Grundrecht zweiter Klasse. Es ist positiv zu bewerten, dass das Berufungsgericht in der mündlichen Verhandlung einen Erfolg der Berufung gegen das Verbot des Films angedeutet hat.
Der durch das Gericht angeregte Vergleich zwischen den Parteien würde den Rechtsstreit beenden. Es ist jedoch wichtig, dass die dem Rechtsstreit zu Grunde liegende Rechtsfrage geklärt wird. Es muss geklärt werden, in welchem Umfang zeithistorische Themen und Geschichten künftig noch außerhalb eines Dokumentarfilmes verarbeitet werden können. Der Grundsatz, nach dem Grundrechte gleichrangig nebeneinander stehen, wird zumindest durch die vorinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Hamburg ad absurdum geführt. Für die Verletzung eines Persönlichkeitsrechtes soll schon eine geringe Abweichung des fiktiven Filmcharakters von der historischen Person genügen.
Unsere Gesellschaft hat ihre Helden, ihre Täter und Opfer. Deren Geschichten müssen erzählt werden dürfen und das auch in fiktionaler und weiterentwickelter Form. Die Erzählform des Spiel- und Fernsehfilmes spricht viele Bürger an. Dabei weiß der mündige Bürger, dass ein Spiel- oder Fernsehfilm nicht den Anspruch hat, Wirklichkeit im Sinne einer Dokumentation abzubilden.
Alle Beteiligten benötigen Rechtssicherheit. Die Produktionskosten eines Fernsehfilmes belaufen sich oft auf mehrere Millionen Euro. Wenn es bei der bislang vorherrschenden unsicheren Rechtslage bleibt, werden Produzenten und Fernsehsender wegen des finanziellen Risikos künftig davor zurückschrecken, zeithistorische Grundlagen für ihre Filme einzusetzen. Dann wären Diskussionen auf der Basis tatsächlicher Gegebenheiten nicht mehr durch Spiel- oder Fernsehfilme anzuregen. Dies kann nicht im Interesse der Zuschauer und unserer Gesellschaft sein. Wie effektiv solche bedeutsamen Diskussionen angestoßen werden können, belegen unter anderem Fernsehfilme wie „Roots“ oder „Holocaust“ aus den 80er Jahren oder jüngst der Film “Die Flucht”.