Privateigentum ist in China kuenftig geschuetzt
16. März 2007 | Von Politics | Kategorie: NewsKurz vor Ende ihrer jährlichen Sitzung haben die Abgeordneten des Pekinger Volkskongresses ein Gesetz verabschiedet, das Privateigentum unter denselben Schutz stellt wie staatliches oder kollektives Eigentum.

Für das neue Gesetz stimmten 2299 Abgeordnete, 52 votierten dagegen. Die Bestimmungen schützen erstmals Privateigentümer vor willkürlichen Enteignungen. Ausgenommen bleibt allein der Landbesitz - dieser bleibt weiterhin unter staatlicher Kontrolle. Erwartungsgemäß stimmten die Abgeordneten ferner einem Ende der Steuerprivilegien für ausländische Firmen zu.
Um kaum einen anderen Entwurf war so verbittert gestritten worden wie um das neue Gesetz zum Recht auf Privateigentum - jahrelang hatten sich die Hardliner innerhalb der Kommunistischen Partei gegen diesen, wie sie befanden, Ausverkauf des Sozialismus gewehrt. Während der Debatten versicherten ranghohe Vertreter der KP jedoch immer wieder, das Gesetz sei mit dem sozialistischen System vereinbar.
Ab Anfang des kommenden Jahres gilt nun für alle Unternehmen in China ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent. Bisher zahlten ausländische Firmen durchschnittlich 15 Prozent Steuer, bei einheimischen Unternehmen lag der Satz bei rund 33 Prozent. Allerdings billigt das Gesetz ausländischen Unternehmen eine fünfjährige Übergangsfrist zu.
An der letzten Sitzung des Volkskongresses nahmen die wichtigsten Mitglieder der chinesischen Führung teil, unter ihnen Präsident Hu Jintao. Mit überwältigender Mehrheit nahmen die Abgeordneten auch den Arbeitsbericht der Regierung an. Darin hatte Ministerpräsident Wen Jiabao erneut der zunehmenden sozialen Ungleichheit den Kampf angesagt und sich für ein kontrolliertes Wirtschaftswachstum von acht Prozent ausgesprochen. (AFP)