BGH spricht Angeklagten im Hakenkreuz-Streit frei

15. März 2007 | Von Politics | Kategorie: News


Das umstrittene Hakenkreuz-Urteil des Stuttgarter Landgerichts hat keinen Bestand. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Donnerstag die Verurteilung eines Versandhändlers auf, der Anti-Nazi-Symbole mit durchgestrichenen Hakenkreuzen vertreibt.

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Zugleich sprach der BGH den Angeklagten frei. Damit folgte der 3. Strafsenat den Anträgen von Verteidigung und Bundesanwaltschaft. (Foto: ddp)

Das Landgericht hatte den 32-Jährigen im September 2006 wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Durch eine “kommerzielle Massenverbreitung” solcher Symbole bestehe die Gefahr der Wiedereinbürgerung des Hakenkreuzes, argumentierte das Landgericht. Dem widersprach der BGH. Alle von dem Angeklagten vertriebenen Artikel seien “gegen die Wiederbelebung nationalsozialistischer Bestrebungen gerichtet”. Dies sei “eindeutig und offenkundig zum Ausdruck gebracht worden”, sagte der Vorsitzende Richter Walter Winkler.

Der Versandhändler aus dem baden-württembergischen Winnenden vertreibt über seinen Online-Shop “Nix Gut” unter anderem Anstecker und Aufnäher mit durchgestrichenen oder zerschlagenen Hakenkreuzen. Die Produkte finden vor allem in der antifaschistischen Szene als Zeichen gegen Neonazis Verwendung. (ddp)

(AZ: 3 StR 486/06 - Urteil vom 15. März 2007)

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