Heise kaempft fuer Pressefreiheit bei Links im Internet
3. März 2007 | Von Politics | Kategorie: NewsDas Oberlandesgericht München hatte Heise untersagt, einen Link auf den Hersteller eines “Kopierschutzknackers” zu setzen. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob es für ein Presseorgan zulässig ist, über Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zu berichten.
Der Rechtsstreit zwischen großen Unternehmen der Musikindustrie und dem Heise Zeitschriften Verlag wird von Grund auf neu aufgerollt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die von Heise eingelegte Beschwerde (PDF) aus formellen Gründen abgewiesen hat, strebt der Verlag nun die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens an.
Acht große Unternehmen aus der Musikindustrie hatten das Link-Verbot erwirkt, nachdem heise online in einem News-Bericht im Zusammenhang mit der kritischen Würdigung von Werbeaussagen des Herstellers von AnyDVD einen Link auf dessen Website setzte.
Darf ein Presseorgan im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung auch einen Link auf ein möglicherweise in Deutschland dubioses Internetangebot setzen?
Ist das im Rahmen der Pressefreiheit erlaubt oder nicht?
Diese Frage wird der Heise-Verlag demnächst im Gerichtsverfahren klären. Wir werden Sie weiter informieren.
Weblinks zum Thema:
“Heise versus Musikindustrie” wird neu aufgerollt:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/86136
Dokumentation: Heise versus Musikindustrie:
http://www.heise.de/heisevsmi/
Verfassungbeschwerde von Heise nicht angenommen,
Bericht bei Golem:
http://www.golem.de/0703/50847.html